Domains, Domainrecht und Markenrecht

Das Domainrecht, insbesondere die Frage, wer die Rechte an einer Domain hat bzw. ob man die Herausgabe einer Domain von einem Dritten verlangen kann, ist eine spezielle Thematik innerhalb des Marken- und Namenrechts. Im Bereich der .de-Domains und gegen Inhaber von Domains mit Wohnsitz in Deutschland kann ohne weiteres hierzu in Deutschland gestritten werden.

Bei .com-, .org- oder .net-Domains, deren Inhaber nicht in Deutschland ansässig sind, ist ein Klageverfahren in Deutschland nicht ohne weiteres möglich. Bei offensichtlichem Domain-Grabbing kann ein Schiedsstellenverfahren bei der WIPO in Genf angestrengt werden.