Rechtsdurchsetzung/ Verletzungsklagen

Der Rechtsinhaber eines Patents, einer Marke, eines Design etc. hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer. Zunächst kann versucht werden, diesen Anspruch im Wege einer Abmahnung durchzusetzen. Der Gegner wird dabei aufgefordert, innerhalb einer Frist von beispielsweise einer Woche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und mit der Verletzung des geistigen Eigentums aufzuhören. Kommt der Gegner dieser Aufforderung nicht freiwillig nach, kann der Unterlassungsanspruch klageweise durchgesetzt werden. Auch für diese gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir zur Verfügung.

Die gerichtliche Durchsetzung kann bei besonderer Eilbedürftigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung geschehen. Hier entscheidet das angerufene Gericht nur vorläufig über den geltend gemachten Anspruch und untersagt dem Gegner z.B. die Verwendung einer Marke oder einer Werbung. Schadensersatz kann im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht verlangt werden. Dies ist nur mit einem normalen Hauptsacheverfahren möglich. Wenn Sie rechtliche Verstöße gegen Ihre Schutzrechte feststellen, handeln Sie zügig, um sich den Weg für eine einstweilige Verfügung nicht selbst zu verschließen. Die Dringlichkeit für eine vorgezogene Entscheidung des Gerichts entfällt nämlich, wenn von der Kenntnisnahme des Verstoßes an zu lange abgewartet wird, um abzumahnen und das Gericht anzurufen. Liegen zwischen Kenntnisnahme und Verfügungsantrag mehr als vier Wochen kann es schon zu spät sein. Dann bleibt nur der normale gerichtliche Weg, der dann allerdings mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Ausführliche Darstellungen finden Sie auch in den Unterlagen der Vorträge, die im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF.de) gehalten wurden:

Vorträge zum Thema Rechtsdurchsetzung/Verletzungsklagen

Wir beraten Sie auch gerne zu zollrechtlichen Möglichkeiten der Grenzbeschlagnahme oder Sperrungen von Angeboten auf Verkaufsplattformen wie ebay oder alibaba etc.