Softwarepatente, computerimplementierte Erfindungen

Ein eigenes Schutzrecht Softwarepatente existiert nicht. Unter einem Softwarepatent versteht man ein "normales Patent" das ein Verfahren schützt, das auch auf einem Computer ausführbar ist. Man spricht auch von Patenten auf computerimplementierte Erfindungen.

Das Thema Softwarepatente ist ein Steckenpferd unser Kanzlei, da es sich hierbei um ein relativ junges Gebiet handelt, auf dem sowohl die Rechtsprechung als auch die politische Entwicklung und Gesetzgebung in Bewegung und ständigen Veränderungen unterworfen sind.

Sowohl im deutschen als auch im europäischen Patentgesetz ist festgelegt, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche nicht als Erfindungen im Sinne des Patentgesetzes betrachtet werden.

Aufgrund dieser Formulierung könnte man zunächst einmal glauben, dass ein Patentschutz auf Software grundsätzlich nicht möglich ist. Durch die schon länger gegebenen Patentierungsmöglichkeiten von Software in den USA und in Japan hat sich auch in Europa die wirtschaftliche Notwendigkeit ergeben, in vielen Bereichen Softwarepatentierungen zu erlauben, zumal ein Großteil der technischen Entwicklung heute im Softwarebereich erfolgt. Es ist auch nicht einzusehen, warum beispielsweise die Verbesserung eines Waschprogramms einer Waschmaschine, die früher als zusätzlicher Einstellknopf mit einer elektronischen Schaltung realisiert wurde und heute als zusätzliche Software realisiert ist, einmal schutzfähig sein soll und einmal nicht.

Infolgedessen haben die Patentämter in ihrer Rechtsprechung die obengenannte gesetzliche Ausnahmebestimmung zunehmend enger ausgelegt und es sind bereits eine Vielzahl von Patentanmeldungen, die computerimplementierte Erfindungen beanspruchen, erteilt worden.

Vorträge zu diesem Sachinhalt

Eine ausführliche Darstellung finden Sie auch in den Unterlagen des Vortrags, den unsere Partner
Frau Dr. Ulrike Gedert und Herr Gunnar Siekmann im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF) gehalten haben.

In unseren Büros in Bremen, Hannover und Oldenburg beraten wir sie hierzu gerne. Wir kommen auch in ihr Unternehmen oder diskutieren ihr Problem telefonisch oder per E-Mail.