Wettbewerbsrecht

Im täglichen Wettbewerb mit anderen Unternehmen sind gewisse Spielregeln zu beachten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt solche Regeln für das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb auf. Im Mittelpunkt des UWG steht, ob ein bestimmtes Verhalten, wie etwa ein Vergleich mit einem Konkurrenzprodukt, eine Werbung mit Superlativen oder die Kennzeichnung eines Produktes mit dem Wort „patentiert" zulässig ist. Neben dem UWG gibt es weitere Gesetze, wie z.B. die Preisangabenverordnung, die es zu beachten gilt. So muss z.B. wer gegenüber Endverbrauchern Waren anbietet nicht nur den Endpreis, sondern auch den Grundpreis pro Liter oder Gramm angeben. So soll dem Verbraucher die leichte Vergleichbarkeit verschiedener Angebote mit unterschiedlichen Verpackungsgrößen ermöglicht werden.

Handelt es sich um unzulässige Maßnahmen können Unterlassungs- und weiterführende Ansprüche geltend gemacht werden. Wenn Sie sich einem unlauteren Verhalten des Mitbewerbers ausgesetzt sehen, besteht die Möglichkeit, den Mitbewerber selbst oder unter anwaltlicher Zuhilfenahme abzumahnen und eine Unterlassung des beanstandeten Verhaltens zu fordern. Kommt der Mitbewerber diesem Verlangen nicht nach, kann in dringlichen Fällen eine Einstweilige Verfügung beantragt werden.

Eine ausführliche Darstellung finden Sie auch in den Unterlagen der Vorträge, die im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF.de) gehalten wurden:

Vorträge zum Wettbewerbsrecht

Eine ausführliche Darstellung finden Sie auch in den Unterlagen der Vorträge, die im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF) gehalten wurden.