Lizenzverträge

Die oben beschriebenen Schutzrechte, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster bzw. Designs und auch Know-how können entweder verkauft oder in Lizenz vergeben werden. Bei der Ausarbeitung solcher Lizenzverträge sind eine Vielzahl von Einzelheiten, wie Lizenzgebiet, Lizenzgegenstand, Lizenzsätze, Nachprüfbarkeit der Lizenzabrechnungen und kartellrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Hierzu beraten wir Sie im Einzelfall gerne.