Marken, Markenanmeldung, Markenrecht

Mit einer Marke kann man für sich einen bestimmten Begriff zur Benennung von bestimmten Waren- und/oder Dienstleistungen schützen lassen. Voraussetzung ist dabei, dass dieser Begriff nicht glatt beschreibend ist, also einen gewissen Phantasiegehalt aufweist und dass dieser oder ein verwechselbar ähnlicher Begriff nicht bereits für einen Dritten geschützt ist.

So wäre beispielsweise der Begriff "Schützenfest" für die Dienstleistung "Durchführung von kulturellen und Unterhaltungsveranstaltungen" ein glatt beschreibender und damit ein freihaltebedürftiger Begriff.

Eine Markenanmeldung "Kersil" für Waschpulver würde aller Voraussicht nach eingetragen werden, da dieser Begriff für Waschpulver nicht beschreibend und nicht freihaltebedürftig ist. Das Patentamt prüft nicht, ob ältere oder verwechselbare Marken existieren. Der Inhaber einer solchen Marke "Kersil" müßte dann damit rechnen, dass nach Eintragung der Marke ein Dritter, der eine identische oder zu "Kersil" verwechselbar ähnliche Marke besitzt, gegen diese Eintragung Widerspruch bei dem Deutschen Patent- und Markenamt erhebt, oder eine Verletzungsklage bei einem hierfür zuständigen Landgericht erhebt.

Es empfiehlt sich daher, vor Anmeldung oder Benutzung von Markennamen eine Recherche unter eingetragenen Marken und auch unter Firmennamen vorzunehmen.

Merkblätter und Vorträge zu Marken, Markenanmeldungen und Markenrecht

Ausführliche Darstellungen finden Sie auch in den Unterlagen der Vorträge, die im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF) gehalten wurden.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Fragen des Markenrechts. In unseren Büros in Bremen, Hannover und Oldenburg beraten wir Sie gerne zu allen Fragen des Markenrechts, insbesondere Markenanmeldungen und Markenverletzungen.

Wir haben eine Vielzahl von Marken angemeldet und zur Eintragung gebracht und sind mit den zugehörigen Recherchen vertraut. Wir haben uns mit Beanstandungen im Eintragungsverfahren auseinandergesetzt, Widerspruchsverfahren sowohl als Vertreter der Widersprechenden als auch als Vertreter der Markeninhaber und Beschwerdeverfahren hierzu geführt. Auch in Markenverletzungssachen verfügen wir über große Erfahrung.

Wenn Sie wissen wollen, zu wie vielen Marken wir in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes als Vertreter geführt werden, besuchen Sie deren Internetseite und geben Sie unter Expertenrecherche folgendes ein: VTR = Jabbusch.