Einheitliches Patentgericht / Unified Patent Court

Parallel zum Einheitspatent hat das Einheitliche Patentgericht zum 1. Juni 2023 seine Tätigkeit aufgenommen. Die erste Instanz hat eine Zentralkammer in Paris und eine Abteilung in München und eine Abteilung in Mailand. Jeder Vertragsstaat kann bis zu vier Lokalkammern einrichten. Deutschland ist das einzige Land, das vier Lokalkammern eingerichtet hat, nämlich in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Der Sitz eines Berufungsgerichtes gegen Entscheidungen des Gerichtes in erster Instanz ist Luxemburg. Dieses Gericht wird im Wesentlichen für Fragen zuständig sein, die sich aus dem neuen Einheitspatent und Klagen wegen deren Verletzung ergeben. Hier werden sich im Laufe der nächsten Jahre noch einige interessante Fragen ergeben.

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