Neues zum Designrecht
Die neue europäische Verordnung Nr. 2024/2822 zum Unionsgeschmacksmuster (Unionsdesign) tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Die dazugehörige Design-Richtlinie muss bis Ende 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Art. 26 UDV sieht für das eingetragene Unionsgeschmacksmuster die Möglichkeit vor, das Design mit einem „D im Kreis“ zu verwenden. Der Designschutz wird auf digitale Elemente wie Animationen und NFTs erweitert. Änderungen wird es auch im Formalrecht und im Gebührenwesen geben. Bislang galt das Erfordernis, dass bei einer Sammelanmeldung alle Designs in derselben Locarno-Klasse angemeldet werden mussten. Dieses Erfordernis ist nun weggefallen. Es ist also davon auszugehen, dass Sammelanmeldungen gebührentechnisch günstiger werden.