Patente, Patentanmeldung, Patentrecht

Mit einem Patent kann eine technische Erfindung geschützt werden. Dabei ist es möglich, sowohl Gegenstände, Vorrichtungen und Schaltungen, aber auch Verfahren, wie Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren zur Herstellung eines bestimmten Stoffes zu schützten. Nach der Formulierung und Einreichung einer Patentanmeldung muss zu einem bestimmten Zeitpunkt Prüfungsantrag gestellt werden (beim Deutschen Patent- und Markenamt erst innerhalb von 7 Jahren), um die Patentanmeldung zur Erteilung zu bringen und damit das eingetragene und letztlich auch erst dann durchsetzbare Patent zu erlangen.

Im Prüfungsverfahren wird der Prüfer des Patentamtes üblicherweise eine Reihe von Druckschriften zitieren und dann oftmals zu dem (vorläufigen) Ergebnis kommen, dass der Gegenstand der eigenen Erfindung durch den bekannten Stand der Technik angeblich nahegelegt und damit nicht patentierbar sei.

Dieser Prüfungsbescheid ist kritisch zu überprüfen und der Prüfer muss überzeugt werden, dass die entgegengehaltenen Druckschriften eigentlich etwas ganz anderes meinen oder die Patentanmeldung muss überarbeitet werden und ein neuer präzisierter Patentanspruch 1 muss eingereicht werden. Dieser darf dabei jedoch nur Merkmale enthalten, die bereits auch in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen offenbart waren.

Auf diese Weise kann trotz eines ablehnenden ersten Prüfungsbescheids oft doch noch eine Patenterteilung erreicht werden.

Für die Patentanmeldungen bzw. erteilte Patente sind Jahresgebühren an das Patentamt zu zahlen, wobei eine maximale Laufzeit von 20 Jahren möglich ist.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zu Patenten und Gebrauchsmustern. Außerdem haben wir ein Merkblatt zu den Unterschieden zwischen Patenten und Gebrauchsmustern erstellt.

Vorträge

Ausführliche Darstellungen finden Sie auch in den Unterlagen der Vorträge, die im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF) gehalten wurden.


Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Fragen des Patentrechts. In unseren Büros in Bremen, Hannover und Oldenburg beraten wir sie gerne zu Patentanmeldungen, Patentverletzungen, Patentverletzungsverfahren, Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen.

Wir haben schon eine Vielzahl von Patentanmeldungen durchgeführt und zur Erteilung gebracht und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in den sich daran anschließenden Prüfungsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren und auch bei Nichtigkeitsklagen. Wir haben auch schon eine Vielzahl von Patentverletzungsprozessen sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite patentanwaltlich bearbeitet.

Wenn Sie wissen wollen, zu wie vielen Patenten wir in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes als Vertreter geführt sind, besuchen Sie die Internetseite und geben Sie unter Expertenrecherche folgendes ein: VTR = Jabbusch.