Sortenschutzrecht

Das Sortenschutzrecht ist ein separates Schutzrecht, welches einen Schutz für neuentdeckte oder neugezüchtete Pflanzensorten schafft. Gerade die Züchtung von Pflanzensorten kann sich als langwieriger Prozess herausstellen, mit einem eingetragenen Sortenschutz soll sich dieser langwierige Prozess für den Züchter amortisieren.

Dabei wird ein Sortenschutz für eine Pflanzensorte erteilt, wenn sie

  1. unterscheidbar
  2. homogen
  3. beständig
  4. neu
  5. durch eine eingetragene Sortenbezeichnung bezeichnet ist.

Der Sortenschutz kann dabei national erreicht werden, das entsprechende Schutzrecht wird vom Bundessortenamt in Hannover nach einer Prüfung erteilt. Daneben besteht auch die Möglichkeit, bei dem gemeinschaftlichen Sortenamt in Angers, Frankreich, einen EU-weiten Sortenschutz zu erlangen.

Wir können Sie vor beiden Ämtern vertreten.

Eine ausführliche Darstellung finden Sie auch in den Unterlagen des Vortrags, den unser Partner
Herr Matthias Jabbusch im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF) gehalten hat.