Urheberrecht

Wer Waren online zum Verkauf anbietet, muss sich bewusst sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Neben eingetragenen Schutzrechten, wie Marken oder Geschmacksmustern bzw. Designs sind hierbei insbesondere Urheberrechte Dritter zu beachten.

Mit wenigen Klicks sind Fotos und Texte mittels „Copy-and-paste" auf der eigenen Shopseite eingefügt. Die Übernahme von urheberrechtlich geschützten Bildern oder besonders originellen Werbetexten kann Abmahnungen der Rechteinhaber nach sich ziehen.

Aber welche Werke und Leistungen sind eigentlich urheberrechtlich geschützt? Die Frage ist nicht immer leicht zu beantworten, weil es gerade keine amtliche Stelle wie das Deutsche Patent- und Markenamt gibt, das prüft, ob Urheberrechtsschutz an einem Werk besteht oder Urheberrechte in ein Register einträgt.

Urheberrechtlich geschützt ist eine individuelle schöpferische Tätigkeit, die in Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Ausdruck gebracht wird. Diese Ideen sind jedoch nur in Form von konkreten Ausdrucksformen geschützt. Weiterhin sind auch sogenannte Leistungsschutzrechte erfasst, die die wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Leistung bzw. den betriebenen Aufwand schützen. Es handelt sich zum Beispiel um die geschützte Darbietung ausübender Künstler und Veranstalter, Filmproduzenten oder Tonträgerhersteller.

Werbetexte, aber auch Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen oder Tabellen können als Schriftwerke schutzfähig sein. Dies gilt jedoch nur, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Bei einfachen Werbeslogans und Produktbeschreibungen ist dies nicht der Fall, weil in der Regel schlicht die Produktmerkmale wiedergegeben werden und ähnliche Texte hundertfach im Internet existieren. In besonders originellen Einzelfällen hat die Rechtsprechung jedoch Ausnahmen gemacht und in der Übernahme von längeren Produktbeschreibungstexten aber auch von besonders originellen Werbeslogans eine Verletzung des Urheberrechtes gesehen.

Zu beachten ist, dass jede einzelne Nutzung vom Urheber autorisiert sein muss. Die Tatsache, dass Bilder oder auch Texte bereits auf anderen Seiten veröffentlicht worden sind, bedeutet nicht, dass keine urheberrechtlichen Ansprüche bestehen.

Vorträge zum Urheberrecht

Eine ausführliche Darstellung finden Sie auch in den Unterlagen der Vorträge, die im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF) gehalten wurden.